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   KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01   

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KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01 (https://dejure.org/2002,24470)
KG, Entscheidung vom 13.09.2002 - 14 U 96/01 (https://dejure.org/2002,24470)
KG, Entscheidung vom 13. September 2002 - 14 U 96/01 (https://dejure.org/2002,24470)
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  • BGH, 26.02.1999 - V ZR 4/98

    Nachbewertung von Grundstücken durch die Treuhandanstalt

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Ein Anspruch der Klägerin scheide hier auch wegen der Grundsätze aus dem in VIZ 1999, S. 421 veröffentlichten Urteil des BGH aus.

    Die konkreten Tatsachenfeststellungen eines fehlenden funktionierenden Grundstücksmarktes mit objektivierbarem Preisgefüge in der angefochtenen Entscheidung werden für den hier fraglichen Zeitraum Anfang 1991 auch allgemein durch Rechtsprechung und Rechtsliteratur für sonstige Gebiete in den neuen Bundesländern gestützt (vgl. BGH VIZ 1999, S. 421/422, Urteil des Senats VIZ 2000, S. 614, Simon/Cors/Troll, a.a.O., S. 34ff., Bischoff, Grundstückswerte in den neuen Bundesländern, 2. Auflage 1996, S. 136ff., 153ff.).

    Insbesondere der Entscheidung des BGH in VIZ 1999, S. 421 liegt erkennbar ein einheitliches Verständnis des Verkehrswertbegriffs bezogen auf einen funktionierenden Grundstücksmarkt zugrunde.

    Für eine derartige Vertragsanpassung wäre es ungeachtet sonstiger Erfordernisse jedenfalls nötig, dass die Vorstellungen der Parteien wegen der Neubewertung der Grundstücke in der Frage des Nachbewertungszeitpunktes maßgeblich auf der Vorstellung des nicht funktionierenden Grundstücksmarktes aufbauten und nicht auch dem Interesse der Beklagten an der Kalkulierbarkeit ihres Erwerbs Rechnung tragen sollten (BGH VIZ 1999, S. 421/422).

  • LG Berlin, 01.02.2001 - 9 O 523/96
    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Geschäftsnummer: 14 U 96/01 9 O 523/96 Landgericht Berlin.

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 01. Februar 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 01. März 2001 - 9 O 523/96 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 01.02.2002, Az.: 9 O 523/96 abzuändern und unter Aufhebung des Versäumnisurteils vom 10.06.1997 die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 4.795.898,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz bzw. Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 511.291,89 Euro seit Rechtshängigkeit und 4.284.606,53 Euro seit dem 22. Februar 2000 zu zahlen.

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Der Verkehrswert eines Grundstücks, auf den hier in der Anpassungsklausel des § 3 Abs. 6 ohne weitere Präzisierung abgestellt wird, wird generell durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§ 194 BBauG); dabei enthält die Wertermittlungsverordnung 1988 allgemein anerkannte Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken, ihre Anwendbarkeit ist nicht auf die Wertermittlung durch Gutachterausschüsse beschränkt (vgl. BGH NJW 1989, S. 2129, NJW-RR 2001, S. 732/733 m. w. Nachw., Thüringer OLG OLG-NL 1996, S. 80/83).

    Lässt sich ein nach den vorgenannten Verfahren ermittelter Verkehrswert trotz geschäftsüblicher Veräußerungsanstrengungen als Kaufpreis nicht realisieren, so kann dies als deutlicher Hinweis auf eine gerade nicht marktgerechte Verkehrswertermittlung verstanden werden (BGH NJW-RR 2001, S. 732/733).

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Wegen der jedenfalls dieses Ergebnis zeitigenden Verhandlungen kommt es deshalb auch nicht darauf an, dass nach dem Kaufvertrag der Parteien für die Einholung des Verkehrswertgutachtens eine Frist bis zum 31. Dezember 1991 vorgesehen war (BGH NJW 2001, S. 2399/2401 sub 3. a) ), wobei nach Lage der Dinge ohnehin keine Umstände ersichtlich sind, die insoweit für die Vereinbarung einer gewollten Ausschlussfrist sprechen (vgl. ähnlich OLG Dresden OLG-NL 2000, S. 73/74).

    Der Klägerin kann auch nicht entgegengehalten werden, dass ihre Klage deshalb zur Zeit unbegründet ist, weil der im Kaufvertrag der Parteien vorgesehene Verfahrensweg für die Feststellung des Verkehrswertes der Grundstücke nicht erschöpft ist, da § 3 Abs. 6 des Kaufvertrages die Sachverständigenbenennung durch die IHK vorsieht (vgl. BGH NJW 2001, S. 2399/2401f.).

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Es spricht viel für eine in den Risikobereich der Klägerin fallende Unklarheit über den zutreffenden Inhalt des Begriffes des Verkehrswertes ähnlich einem einseitigen Kalkulationsirrtum (vgl. BGH NJW-RR 2000, S. 1652/1653).
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Voraussetzung für die ergänzende Vertragsauslegung ist zunächst, dass die Vereinbarung der Parteien eine planwidrige Unvollständigkeit, eine Regelungslücke aufweist; wenn dies der Fall ist, dann müssen sich nach Treu und Glauben hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, was die Parteien bei einer angemessenen Interessenabwägung als redliche Vertragspartner vereinbart hätten; lassen sich Anhaltspunkte für einen hypothetischen Parteiwillen etwa wegen verschiedener gleichwertiger Auslegungsmöglichkeiten nicht finden, dann scheidet eine ergänzende Vertragsauslegung aus (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 17. April 2002, VIII ZR 297/01 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.12.1994 - II ZR 269/93

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung der Berechnungsgrundlage für

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Die für erledigt erklärte Hilfsfeststellungsklage war jedoch nach § 256 Abs. 1 ZPO nicht zulässig, da die Klägerin die Berechnungsgrundlage ihres Zahlungsanspruchs festgestellt haben wollte und damit eine Vorfrage, nicht aber ein Rechtsverhältnis insgesamt zur Klärung stand (BGH NJW 1995, S. 1097).
  • BGH, 18.01.1995 - IV ZB 22/94

    Berufung - Verwerfungsbsschluß

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Zwar fehlt entgegen § 519 Abs. 3 Ziffer 1 ZPO ein ausdrücklicher Antrag in der Berufungsbegründung, jedoch lässt sich das Berufungsbegehren eines Angriffs gegen die Abweisung der Feststellungsklage eindeutig und unmissverständlich aus der Berufungsbegründungschrift erkennen (BGH NJW 1995, S. 2113).
  • KG, 04.07.2000 - 14 U 7781/99
    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Die konkreten Tatsachenfeststellungen eines fehlenden funktionierenden Grundstücksmarktes mit objektivierbarem Preisgefüge in der angefochtenen Entscheidung werden für den hier fraglichen Zeitraum Anfang 1991 auch allgemein durch Rechtsprechung und Rechtsliteratur für sonstige Gebiete in den neuen Bundesländern gestützt (vgl. BGH VIZ 1999, S. 421/422, Urteil des Senats VIZ 2000, S. 614, Simon/Cors/Troll, a.a.O., S. 34ff., Bischoff, Grundstückswerte in den neuen Bundesländern, 2. Auflage 1996, S. 136ff., 153ff.).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 36/99

    Leistungsbestimmung durch Urteil

    Auszug aus KG, 13.09.2002 - 14 U 96/01
    Eine Leistungsbestimmung durch Urteil nach Zahlungsantrag gemäß § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB kann selbst die Vertragspartei beantragen, die die Nichtdurchführbarkeit der in erster Linie gewollten Bestimmung durch einen Dritten verursacht hat (BGH NJW 2000, S. 2986f.).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 175/87

    Auslegung des Begriffs Verkehrswert in einer Ankaufsvereinbarung; Inanspruchnahme

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